- §§ 27, 28 SGB VIII - Erziehungsberatung für Kinder und Familien, Einzelpersonen und Paare
- §§ 27, 29 SGB VIII - Soziale Gruppenarbeit – Antigewalt- und Kompetenztraining bzw. Soziales Gruppenkompetenztraining
- §§ 27, 30 SGB VIII, §§ 41, 27, 30 SGB VIII - Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- §§ 27, 31 SGB VIII - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- §§ 27, 30, 31, 41 - Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Migrationshintergrund
- §§ 27, 30, 41 SGB VIII - Bezirkliche Jugendwohnung /Ambulante Jugendgruppenbetreuung
- §§ 27, 34, 41 SGB VIII - Rund-um-die-Uhr betreute Wohngruppe
- § 27, 35, 41 SGB VIII - Jugendwohnungen
- Sozialraumangebote
- SHA - Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop
Erziehungsberatung für Kinder und Familien, Einzelpersonen und Paare
In jeder Familie und bei jedem Menschen können im Zusammenleben Schwierigkeiten auftreten und Fragen zur Entwicklung der Kinder entstehen. Im Rahmen der Erziehungsberatung möchten wir Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützen, hilfreiche Antworten und neue Lösungsmöglichkeiten für Probleme zu entwickeln. Hintergrund kann entweder der Wunsch nach Erziehungsunterstützung oder aber auch eine Klärung und Hilfe bei der Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sein. Des Weiteren stehen Ihnen unsere speziell geschulten Mitarbeiter in Fragen zur Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung zur Verfügung. In der Erziehungsberatung arbeitet grundsätzlich graduiertes Personal aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Dipl. Psych./Dipl. Soz. Päd.). Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über Zusatzausbildungen aus der systemischen Familien- und /oder Paartherapie.
Soziale Gruppenarbeit – Antigewalt- und Kompetenztraining bzw. Soziales Gruppenkompetenztraining
Im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit möchten wir Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unterstützen, welche Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen benötigen. Ziel der Sozialen Gruppenarbeit ist es junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken sowie gewaltfreie Kommunikations-, Beziehungs- und Konfliktlösungsmuster für eine positive Zukunftsgestaltung aufzubauen. Das Konzept umfasst eine inhaltliche Kombination aus wöchentlich stattfindenden Gruppensitzungen und gruppenbezogenen Einzelgesprächen. Für Jungen und Mädchen werden separate Gruppen angeboten. In der Sozialen Gruppenarbeit arbeitet grundsätzlich graduiertes Personal aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Dipl. Päd./Dipl. Soz.-Päd.). Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über Zusatzausbildungen zum zertifizierten Antigewalt- und Kompetenztrainer.
Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Zielgruppe:
Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen. Zielgruppe sind Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre, für die durch das Jugendamt eine individuell ausgestaltete Hilfe nach §§ 27, 30 SGB VIII bzw. §§ 41, 27, 30 SGB VIII als erforderlich, notwendig und geeignet festgestellt wird. Die Hilfe findet dort statt, wo sich die jungen Menschen tatsächlich aufhalten.
Angebotsziele:
- Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
- Entwicklung realistischer Schul-, Berufs- und Lebensperspektiven
- Bearbeitung problematischer, devianter Verhaltensweisen (Schulverweigerung, Suchtverhalten Delinquenz…)
- Bearbeitung belasteter, konfliktreicher sozialer Beziehungen
- Unterstützung bei der selbständigen Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern, Behörden
- allgemeine soziale und kulturelle Integration
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Zielgruppe:
Familien und Alleinerziehende, die in ihrer aktuellen Lebenssituation bei der selbständigen Bewältigung ihres Alltags und einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Versorgung und Erziehung Hilfe und Unterstützung benötigen, um den an sie gestellten Anforderungen ausreichend gerecht zu werden. Familien und Alleinerziehende mit Migrationshintergrund, die einen erhöhten Hilfebedarf bezüglich ihres Erziehungsverhaltens und ihrer sozialen Integration haben
Angebotsziele SPFH:
- Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder
- Stärkung von Kompetenzen der Eltern
- Entwicklung, von Unterstützungsnetzwerken für die Familien
- Stabilisierung der familiären psychosozialen·Situation
- Integration in das soziale und kulturelle Umfeld
- Klärung von Beziehungen und Rollen
- Förderung der Kinder im schulischen und emotionalen Bereich
- Unterstützung zur Regelung finanzieller Angelegenheiten; Schuldenregulierung
Dieses Angebot bieten wir an all unseren Standorten an!
Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Migrationshintergrund
Menschen mit Migrationshintergrund sind in Krisensituationen häufig besonders belastet. Teils ist es ihnen bisher nicht gelungen ein vergleichbares Soziales Netz aufzubauen, wie sie es aus ihrem Herkunftsland gewohnt waren, teils bereiten ihnen gesetzliche Bestimmungen und Regelungen Probleme, die sie selbst nicht überschauen und lösen können. Ferner sind Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Zuschreibungen bis hin zur Diskriminierung auch heute noch alltäglich. Im Herkunftsland bewährte Problemlösungsstrategien sind in ihrer neuen Lebenswelt plötzlich nicht mehr geeignet. Wirklich Teilhabe an der deutschen Alltagskultur ist für Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung. Unser Verständnis von interkultureller Kompetenz und Ermöglichen von gelingender Partizipation beruht auf der Erfahrung, dass Menschen mit Migrationshintergund mit wertschätzendem Verständnis für ihre Heimatkultur begegnet werden muss, darüber hinaus aber eine Brücke zu der Gesellschaft gebaut werden muss, in der sie ein gelingendes Leben erfahren können und sollen.
Ambulante Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund:
Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Bereich der interkulturellen Sozialarbeit tätig sind, haben, entsprechend dem Vorwort nter dem Punkt „HzE für Migranten“, dass eine gelingende Vermittlung zwischen Herkunftsland / Herkunftskultur und neuem Heimatland für ein gelingendes Leben notwendig ist, die Erfahrung gemacht, dass kooperative Betreuungen hier besonders wirksam sind. Sollte in Absprache mit dem Jugendamt eine solche Betreuungsform erwünscht werden, sind wir gerne bereit, diese zu ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams verfügen durch ihren Migrationshintergrund selbst über zahlreiche Erfahrungen mit schwierigen Anpassungsprozessen. Dadurch haben sie ein besonderes Verständnis für die komplizierten Lebensbedingungen, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund, bewähren müssen.
Das interkulturelle Team und die kooperative Betreuung:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers verfügen über besondere interkulturelle Kompetenzen aus ihrer langjährigen Arbeit mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund. Auch haben die Fachkräfte durch ihren Migrationshintergrund selbst Erfahrungen mit schwierigen Anpassungsprozessen und komplizierten Lebensbedingungen gemacht, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund bewähren müssen. Aus den langjährigen Tätigkeiten heraus wissen die Mitarbeiter, dass eine erfolgreiche Vermittlung zwischen Herkunftsland / Herkunftskultur und neuem Heimatland für ein gelingendes Leben notwendig ist. Daher hält der Träger im Einzelfall auch das Angebot einer kooperativen Betreuung durch zwei pädagogische Fachkräfte aus dem Herkunftsland und Heimatland für besonders wirksam. Sollte diese Betreuungsform vom Jugendamt und den Hilfeempfängern erwünscht sein, ist der Träger gerne bereit, diese umzusetzen.
Bei Bedarf führen wir Beratung und Betreuung in folgenden Sprachen durch:
- Türkisch
- Polnisch
- Arabisch
- Kurdisch (Kurmanci, Surani, Faili, Sasa)
- Englisch
- Portugisiesch
- Russisch
- Persisch (Farsi)
- Afghanisch (Farsi-Dari)
- Französisch
- Spanisch
- Italienisch
- Griechisch
- Vietnamesisch
Bezirkliche Jugendwohnung / Ambulante Jugendgruppenbetreuung
Das Angebot:
- Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
- Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
- Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
- Aufarbeiten von Konflikten mit der Herkunftsfamilie und der eigenen Biographie
- Entwicklung einer eigenen Identität
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Strukturierung des Alltags und der Freizeit
- Förderung persönlicher Talente, Begabungen und der je eigenen Kompetenzen
- Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
- Vermittlung interkultureller Kompetenz
- Verselbständigung zum autonomen Leben
- Beziehungsarbeit und Beteiligung der Jugendlichen
- Information, Beratung und Begleitung in vielfältigen Bereichen, vor allem bzgl. Schule und Berufsausbildung als auch in Behördenangelegenheiten
- Finanz- und Haushaltsplanung
- Förderung von Netzwerken
Das Aufnahmeverfahren:
In der Jugendwohnung werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27, 30, 41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD. Selbstverständlich entscheidet sich jeder Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig für den Einzug in die Jugendwohnung. Wir erwarten die Akzeptanz unserer Hausordnung.
Das Betreuerteam:
In der Jugendwohnung bzw. in der Ambulanten Jugendgruppenbetreuung arbeiten pädagogische Fachkräfte mit vielfältigen Erfahrungen, die seit Jahren im Berufsfeld tätig sind. Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich weiter
Rund-um-die-Uhr betreute Wohngruppen
Das Angebot:
- Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
- Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
- Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf:
- Auseinandersetzung mit schulischen und beruflichen Schwierigkeiten durch u.a. Angebote von Hausaufgaben- und Nachhilfe, durch eine enge Kooperation mit den Schulen, Ausbildungs- und Beschäftigungsstätten sowie durch die Sicherung eines positiven Lernumfeldes
- Intensive Elternarbeit, damit verbunden Aufarbeitung von Konflikten mit der Herkunftsfamilie, dem sozialen Umfeld und der eigenen Biographie
- Festes Bezugs- und Betreuersystem
- Strukturierung und Gestaltung des Alltags (z.B. morgendliches Wecken, gemeinsame Mahlzeiten, Gruppenangebote)
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsphasen und –problemen
- Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
- Entwicklung einer eigenen Identität sowie von Lebens- und Berufsperspektiven
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Förderung persönlicher Talente, Begabungen und der eigenen Kompetenzen
- Organisation von gemeinsamen Ausflügen und Initiierung von Gruppenaktivitäten, kind- und jugendgerechte Freizeitgestaltung, Entwicklung von Spielaktivitäten und einer sozialen Spielkultur
- Vernetzung von Angeboten im Sozialraum
Das Aufnahmeverfahren:
In der „Rund-um-die-Uhr-betreuten Wohngruppe“ werden Kinder und Jugendliche im Alter ab ca. 6 Jahren bis in der Regel 18 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27, 34, 41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD.
Das Betreuerteam:
In der Wohngruppe arbeiten pädagogische Fachkräfte mit vielfältigen Erfahrungen, die seit Jahren im Berufsfeld tätig sind. Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich weiter. Das Betreuerteam berücksichtigt bei der Organisation der Dienstzeiten den jeweiligen individuellen Bezug und Bedarf der Kinder und Jugendlichen.
Die Jugendwohnungen („Trägereigener Wohnraum“)
Das Familien- und Jugendhilfeteam stellt den jungen Menschen Wohnraum inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung bereit. Die Erarbeitung eines konstruktiven Lebensentwurfs inklusive einer schulischen und beruflichen Perspektive ist ein wichtiger Teil der Arbeit.
Das Angebot:
- Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
- Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
- Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf:
- Strukturierung und Gestaltung des Alltags
- Entwicklung von Lebens- und Berufsperspektiven
- Erlernen einer eigenen Haushaltsführung
- Sicherstellung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern und Behörden
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Auseinandersetzung mit eigenem devianten Verhalten (Schulverweigerung, Sucht, Delinquenz)
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsphasen und –problemen
- Erarbeitung von Lösungsstrategien für aktuelle Probleme
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Aufarbeiten von Konflikten mit der Her-kunftsfamilie, dem sozialen Umfeld und der eigenen Biographie
- Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
- Selbstreflexion über die eigene Person und Biographie
- jugendgerechte Freizeitgestaltung
- Vernetzung von Angeboten im Sozialraum
Sozialraumangebote
Das Familien-und Jugendhilfeteam stellt Kindern und Jugendliche sowie deren Familien Sozialraumangebote im Holsteinischen Kamp 80 zur Verfügung. Es sind offene Angebote, die je nach den Bedürfnissen und Wünschen der KlientInnen ausgestaltet werden.
Derzeit finden folgende Angebote statt:
- Koch- und Backangebote
- Hausaufgabenbetreuung
- Spielnachmittage
Die Sozialraumangebote des Trägers werden durch Spendengelder finanziert.
SHA – Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop :
22309 Hamburg
Das SHA – Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop ist ein Projekt auf Grundlage des Programms Sozialräumliche Hilfen und Angebote in den Sozialräumen Bramfeld und Steilshoop des Bezirks Hamburg Wandsbek. Das SHA – Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop befindet sich im Stadtteil Steilshoop. Die in dem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung kann 4 Jugendliche aufnehmen. Die Unterbringung erfolgt in voll möblierten Einzelzimmern, ferner stehen gemeinschaftlich genutzte Küche, zwei Bäder sowie ein Wohn- und Aufenthaltsraum zu Verfügung.
Zielgruppe:
Junge Menschen zwischen 16 und 20 Jahren, die aus den Stadtteilen Bramfeld oder Steilshoop kommen, sich in einer Krise befinden und keine Bleibe haben bzw. von Obdachlosigkeit bedroht sind, oder ggf. sich zuvor in einer stationären Unterbringung befanden
Angebot:
Das Projekt bietet kurzfristig, unbürokratisch und für max. drei Monate befristet ein Zimmer an einem sicheren Ort Es bietet eine niedrigschwellige Betreuung durch zwei feste Ansprechpartner mit dem Ziel die Jugendlichen bei der Bearbeitung und Bewältigung der Krise zu unterstützen Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Entwicklung möglicher Perspektiven in Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und allen relevanten Personen und Institutionen
Projekt-/Angebotsziele:
- Finden einer Wohnung oder einer anderen eigenen Unterkunft
- Sicherung eines Übergangs bis zu sechs Wochen, wenn der junge Mensch in eine neue Unterkunft/Wohnung gezogen ist (d.h. Mietvertrag, Miete zahlen, Anmeldung, erste Anschaffungen, Anbindung im Sozialraum)
- Vorhalten eines sicheren Ortes während der Krisenbewältigung
- Entwickeln von Perspektiven
- Klärung von Möglichkeiten einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie
- Verselbstständigung im eigenen Wohnraum
- Existenzsicherung
- Schulische bzw. berufliche (Aus-) Bildung
- Entwicklung einer stabilen Alltagsstruktur
- Ggf. Initiierung begleitender, ergänzender Anschlussmaßnahmen
- Entwicklung und Aufbau eines sozialen Unterstützungsnetzwerks im Sozialraum zur Bewältigung anstehender Herausforderungen und als Hilfe zur Selbsthilfe
- Vorhalten eines sicheren Ortes während der Krisenbewältigung
Kooperationspartner:
Es findet eine enge Kooperation mit dem ASD bzw. dem Netzwerkmanagement aus den Sozialräumen Bramfeld und Steilshoop, sowie den in den Sozialräumen ansässigen Einrichtungen statt.