Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop

SHA - Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop 22309 Hamburg Das Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop ist ein Projekt auf Grundlage des Programms Sozialräumliche Hilfen und Angebote in den Sozialräumen Bramfeld und Steilshoop des Bezirks Hamburg Wandsbek. Das SHA Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop befindet sich im Stadtteil Steilshoop. Die in dem Mehrfamilienhaus gelegene Wohnung kann 4 Jugendliche aufnehmen.… Wohnprojekt Bramfeld / Steilshoop weiterlesen

Jugendwohnungen

Jugendwohnungen § 27, 35, 41 SGB VIII Die Jugendwohnungen: „Trägereigener Wohnraum“ Das Familien- und Jugendhilfeteam stellt den jungen Menschen Wohnraum inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung bereit. Die Erarbeitung eines konstruktiven Lebensentwurfs inklusive einer schulischen und beruflichen Perspektive ist ein wichtiger Teil der Arbeit. Das Angebot: Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur… Jugendwohnungen weiterlesen

Wohngruppen

Rund-um-die-Uhr betreute Wohngruppe §§ 27, 34, 41 SGB VIII Das Konzept: Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf: Auseinandersetzung mit schulischen und beruflichen Schwierigkeiten durch u.a. Angebote von Hausaufgaben- und Nachhilfe, durch eine enge Kooperation mit den Schulen, Ausbildungs- und Beschäftigungsstätten sowie durch die Sicherung eines positiven Lernumfeldes Intensive Elternarbeit, damit verbunden Aufarbeitung von Konflikten mit… Wohngruppen weiterlesen

Geschützt: Bezirkliche Jugendwohnung Niedergeorgswerder

Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

Bezirkliche Jugendwohnung

Bezirkliche Jugendwohnung / Ambulante Jugendgruppenbetreuung §§ 27, 30, 41 SGB VIII Das Aufnahmeverfahren: In der Jugendwohnung werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27,30,41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD. Selbstverständlich entscheidet sich jeder Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig für den… Bezirkliche Jugendwohnung weiterlesen

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige §§ 27, 30 SGB VIII §§ 41, 27, 30 SGB VIII Zielgruppe: Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der… Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige weiterlesen