Angebote
Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

§§ 27, 30 SGB VIII
§§ 41, 27, 30 SGB VIII

Zielgruppe:

Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen.

Zielgruppe sind Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre, für die durch das Jugendamt eine individuell ausgestaltete Hilfe nach §§ 27/ 30 SGB VIII bzw. §§ 41/27/30 SGB VIII als erforderlich, notwendig und geeignet festgestellt wird. Die Hilfe findet dort statt, wo sich die jungen Menschen tatsächlich aufhalten.

Angebotsziele:

  • Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
  • Entwicklung realistischer Schul-,  Berufs- und  Lebensperspektiven
  • Bearbeitung problematischer, devianter Verhaltensweisen (Schulverweigerung, Suchtverhalten Delinquenz…)
  • Bearbeitung belasteter, konfliktreicher sozialer Beziehungen
  • Unterstützung bei der selbständigen Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern, Behörden
  • allgemeine soziale und kulturelle Integration
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Angebote
Erziehungsberatung

Erziehungsberatung für Kinder und Familien, Einzelpersonen und Paare

§§ 27, 28 SGB VIII

In jeder Familie und bei jedem Menschen können im Zusammenleben Schwierigkeiten auftreten und Fragen zur Entwicklung der Kinder entstehen.

Im Rahmen der Erziehungsberatung möchten wir Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützen, hilfreiche Antworten und neue Lösungsmöglichkeiten für Probleme zu entwickeln.

Hintergrund kann entweder der Wunsch nach Erziehungsunterstützung oder aber auch eine Klärung und Hilfe bei der Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sein. Des Weiteren stehen Ihnen unsere speziell geschulten Mitarbeiter in Fragen zur Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung zur Verfügung.

In der Erziehungsberatung  arbeitet grundsätzlich graduiertes Personal aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Dipl. Psych./Dipl. Soz. Päd.). Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über Zusatzausbildungen aus der systemischen Familien- und /oder Paartherapie.

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