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Was uns wichtig ist:

In den unterschiedlichen Bereichen der Kinder – und Jugendhilfe arbeitet der Träger mit den jungen Menschen und deren Familien unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompetenzen an der Gestaltung ihres Alltags und ihres Lebensumfeldes. Die Adressaten der Hilfen werden individuell und bedarfsgerecht bei der Klärung und Bewältigung vorhandener Probleme, bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und bei ihrer Identitätsfindung begleitet und unterstützt.

Die professionellen Unterstützungsleistungen:

  • orientieren sich zeitlich und inhaltlich flexibel am Alltag und der Lebenswelt, an den individuellen Wünschen Bedürfnissen, Kompetenzen und Lebensumständen unserer Hilfeempfänger.
  • zielen auf die / fördern die Umsetzung der Hilfe zur Selbsthilfe, Verständigungs-, Prozess- und Ergebnisorientierung.
  • kennzeichnen sich durch einen regelmäßigen Fachaustausch mit dem Jugendamt über die Entwicklung der Hilfeempfänger.

Übersicht aller Angebote in einer PDF:

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um sich Informationen über alle Angebote als PDF herunterzuladen:

FJHT Flyer - Hilfen zur Erziehung

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über unsere Angebote:

Wenn Sie weitere Informationen über einzelne spezifische Angebote benötigen, so klicken Sie bitte das jeweilige Angebot in der Übersicht an.

+49 40 253187311 info@fjht.de

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige §§ 27, 30 SGB VIII §§ 41, 27, 30 SGB VIII Zielgruppe: Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen. Zielgruppe sind Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre, für die durch das Jugendamt eine individuell ausgestaltete Hilfe nach §§ 27/ 30 SGB VIII bzw. §§ 41/27/30 SGB VIII als erforderlich, notwendig und geeignet festgestellt wird.…

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