Geschützt: Bezirkliche Jugendwohnung Niedergeorgswerder
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Bezirkliche Jugendwohnung / Ambulante Jugendgruppenbetreuung §§ 27, 30, 41 SGB VIII Das Aufnahmeverfahren: In der Jugendwohnung werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27,30,41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD. Selbstverständlich entscheidet sich jeder Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig für den Einzug in die Jugendwohnung. Wir erwarten die Akzeptanz unserer Hausordnung. Das Angebot: • Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.• Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs-…
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) §§ 27, 31 SGB VIII Zielgruppe: Familien und Alleinerziehende, die in ihrer aktuellen Lebenssituation bei der selbständigen Bewältigung ihres Alltags und einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Versorgung und Erziehung Hilfe und Unterstützung benötigen, um den an sie gestellten Anforderungen ausreichend gerecht zu werden.Familien und Alleinerziehende mit Migrationshintergrund, die einen erhöhten Hilfebedarf bezüglich ihres Erziehungsverhaltens und ihrer sozialen Integration haben Angebotsziele (SPFH): Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder Stärkung von Kompetenzen der Eltern Entwicklung, von Unterstützungsnetzwerken für die Familien Stabilisierung der familiären psychosozialen Situation Integration in das soziale und kulturelle Umfeld Klärung von Beziehungen und Rollen Förderung der…