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Jugendwohnungen

§§ 27, 35, 41 SGB VIII

Die Jugendwohnungen: Trägereigener Wohnraum

Das Familien- und Jugendhilfeteam stellt den jungen Menschen Wohnraum inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung bereit. Die Erarbeitung eines konstruktiven Lebensentwurfs inklusive einer schulischen und beruflichen Perspektive ist ein wichtiger Teil der Arbeit.

Das Angebot:

  • Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
  • Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
  • Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.

Das Konzept:

Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf:

  • Strukturierung und Gestaltung des Alltags
  • Entwicklung von Lebens- und Berufsperspektiven
  • Erlernen einer eigenen Haushaltsführung
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern und Behörden
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
  • Auseinandersetzung mit eigenem devianten Verhalten (Schulverweigerung, Sucht, Delinquenz)
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsphasen und –problemen
  • Erarbeitung von Lösungsstrategien für aktuelle Probleme
  • Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Aufarbeiten von Konflikten mit der Herkunftsfamilie, dem sozialen Umfeld und der eigenen Biographie
  • das Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
  • Selbstreflexion über die eigene Person und Biographie
  • jugendgerechte Freizeitgestaltung
  • Vernetzung von Angeboten im Sozialraum