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Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Migrationshintergrund

Hilfen zur Erziehung für Menschen mit Migrationshintergrund

Menschen mit Migrationshintergrund sind in Krisensituationen häufig besonders belastet. Teils ist es ihnen bisher nicht gelungen ein vergleichbares Soziales Netz aufzubauen, wie sie es aus ihrem Herkunftsland gewohnt waren, teils bereiten ihnen gesetzliche Bestimmungen und Regelungen Probleme, die sie selbst nicht überschauen und lösen können. Ferner sind Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Zuschreibungen bis hin zur Diskriminierung auch heute noch alltäglich. Im Herkunftsland bewährte Problemlösungsstrategien sind in ihrer neuen Lebenswelt plötzlich nicht mehr geeignet. Wirklich Teilhabe an der deutschen Alltagskultur ist für Menschen mit Migrationshintergrund eine besondere Herausforderung.

Unser Verständnis von interkultureller Kompetenz und Ermöglichen von gelingender Partizipation beruht auf der Erfahrung, dass Menschen mit Migrationshintergund mit wertschätzendem Verständnis für ihre Heimatkultur begegnet werden muss, darüber hinaus aber eine Brücke zu der Gesellschaft gebaut werden muss, in der sie ein gelingendes Leben erfahren können und sollen.

Ambulante Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund:

Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem Bereich der interkulturellen Sozialarbeit tätig sind, haben, entsprechend dem Vorwort nter dem Punkt „HzE für Migranten“, dass eine gelingende Vermittlung zwischen Herkunftsland / Herkunftskultur und neuem Heimatland für ein gelingendes Leben notwendig ist, die Erfahrung gemacht, dass kooperative Betreuungen hier besonders wirksam sind. Sollte in Absprache mit dem Jugendamt eine solche Betreuungsform erwünscht werden, sind wir gerne bereit, diese zu ermöglichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Teams verfügen durch ihren Migrationshintergrund selbst über zahlreiche Erfahrungen mit schwierigen Anpassungsprozessen. Dadurch haben sie ein besonderes Verständnis für die komplizierten Lebensbedingungen, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund, bewähren müssen.

Das interkulturelle Team und die kooperative Betreuung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers verfügen über besondere interkulturelle Kompetenzen aus ihrer langjährigen Arbeit mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund. Auch haben die Fachkräfte durch ihren Migrationshintergrund selbst Erfahrungen mit schwierigen Anpassungsprozessen und komplizierten Lebensbedingungen gemacht, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund bewähren müssen.

Aus den langjährigen Tätigkeiten heraus wissen die Mitarbeiter, dass eine erfolgreiche Vermittlung zwischen Herkunftsland / Herkunftskultur und neuem Heimatland für ein gelingendes Leben notwendig ist. Daher hält der Träger im Einzelfall auch das Angebot einer kooperativen Betreuung durch zwei pädagogische Fachkräfte aus dem Herkunftsland und Heimatland für besonders wirksam. Sollte diese Betreuungsform vom Jugendamt und den Hilfeempfängern erwünscht sein, ist der Träger gerne bereit, diese umzusetzen.

Bei Bedarf führen wir Beratung und Betreuung in folgenden Sprachen durch:

  • Türkisch
  • Polnisch
  • Arabisch
  • Kurdisch (Kurmanci, Surani, Faili, Sasa)
  • Englisch
  • Portugisiesch
  • Russisch
  • Persisch (Farsi)
  • Afghanisch (Farsi-Dari)
  • Französisch
  • Spanisch
  • Italienisch
  • Griechisch
  • Vietnamesisch
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Angebote
Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

§§ 27, 30 SGB VIII
§§ 41, 27, 30 SGB VIII

Zielgruppe:

Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen.

Zielgruppe sind Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre, für die durch das Jugendamt eine individuell ausgestaltete Hilfe nach §§ 27/ 30 SGB VIII bzw. §§ 41/27/30 SGB VIII als erforderlich, notwendig und geeignet festgestellt wird. Die Hilfe findet dort statt, wo sich die jungen Menschen tatsächlich aufhalten.

Angebotsziele:

  • Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
  • Entwicklung realistischer Schul-,  Berufs- und  Lebensperspektiven
  • Bearbeitung problematischer, devianter Verhaltensweisen (Schulverweigerung, Suchtverhalten Delinquenz…)
  • Bearbeitung belasteter, konfliktreicher sozialer Beziehungen
  • Unterstützung bei der selbständigen Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern, Behörden
  • allgemeine soziale und kulturelle Integration
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