Jugendwohnungen
Jugendwohnungen
§ 27, 35, 41 SGB VIII
Die Jugendwohnungen: „Trägereigener Wohnraum“
Das Familien- und Jugendhilfeteam stellt den jungen Menschen Wohnraum inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung bereit. Die Erarbeitung eines konstruktiven Lebensentwurfs inklusive einer schulischen und beruflichen Perspektive ist ein wichtiger Teil der Arbeit.
Das Angebot:
- Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
- Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
- Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf:
- Strukturierung und Gestaltung des Alltags
- Entwicklung von Lebens- und Berufsperspektiven
- Erlernen einer eigenen Haushaltsführung
- Sicherstellung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern und Behörden
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Auseinandersetzung mit eigenem devianten Verhalten (Schulverweigerung, Sucht, Delinquenz)
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsphasen und –problemen
- Erarbeitung von Lösungsstrategien für aktuelle Probleme
- Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Aufarbeiten von Konflikten mit der Herkunftsfamilie, dem sozialen Umfeld und der eigenen Biographie
- das Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
- Selbstreflexion über die eigene Person und Biographie
- jugendgerechte Freizeitgestaltung
- Vernetzung von Angeboten im Sozialraum
Wegbeschreibungen für spezifische Jugendwohnungen:
- Wegbeschreibungen zu unseren Jugendwohnungen finden Sie nach Eingabe des Passworts durch Anklicken der jeweiligen Jugendwohnung in der Übersicht „Alle Standorte“.
- Zugänglich sind diese auch über die Stadtteilkarten auf der Homepage. Klicken Sie dazu einfach auf die Karte des gewünschten Bezirks und folgen Sie dann dem Link zu der jeweiligen Jugendwohnung in der erscheinenden Bezirksübersicht.
- Bezirksübersichten erreichen Sie auch über das zusätzliche Seitenmenü „Angebote nach Bezirken“, welches sich oben rechts auf allen Beitragsseiten befindet.
- Über das Navigationsmenü erreichen Sie die Bezirksübersichten in der Rubrik „Angebote nach Bezirken“ unter dem Reiter Angebote
Weitere Informationen:
Bezirkliche Jugendwohnung
Bezirkliche Jugendwohnung / Ambulante Jugendgruppenbetreuung
§§ 27, 30, 41 SGB VIII
Das Aufnahmeverfahren:
In der Jugendwohnung werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27,30,41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD. Selbstverständlich entscheidet sich jeder Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig für den Einzug in die Jugendwohnung. Wir erwarten die Akzeptanz unserer Hausordnung.
Das Angebot:
• Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
• Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
• Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
• Aufarbeiten von Konflikten mit der Herkunftsfamilie und der eigenen Biographie
• Entwicklung einer eigenen Identität
• Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
• Strukturierung des Alltags und der Freizeit
• Förderung persönlicher Talente, Begabungen und der je eigenen Kompetenzen
• Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
• Vermittlung interkultureller Kompetenz
• Verselbständigung zum autonomen Leben
• Beziehungsarbeit und Beteiligung der Jugendlichen
• Information, Beratung und Begleitung in vielfältigen Bereichen, vor allem bzgl. Schule und Berufsausbildung als auch in Behördenangelegenheiten
• Finanz- und Haushaltsplanung
• Förderung von Netzwerken
Das Betreuerteam:
In der Jugendwohnung bzw. in der Ambulanten Jugendgruppenbetreuung arbeiten pädagogische Fachkräfte mit vielfältigen Erfahrungen, die seit Jahren im Berufsfeld tätig sind. Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich weiter
Standorte:
Niedergeorgswerder Deich
Bandwirkerstraße
Weitere Informationen:
Hilfen zur Erziehung
Hier finden Sie einen Überblick über alle angebotenen „Hilfen zur Erziehung“ des Trägers.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Angebot:
- Erziehungsberatung – §§ 27, 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit – §§ 27, 29 SGB VIII § 41 i.V.m. § 27 SGB VIII
- Erziehungsbeistandschaft §§ 27, 30 SGB VIII § 41 i.V.m. § 27 SGB VIII
- Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH – §§ 27, 31 SGB VIII
- Ambulante Hilfen für MigrantInnen – §§ 27, 30, 31 SGB VIII – §§ 41, 27, 30 SGB VIII
- Bezirkliche Jugendwohnung §§ 27, 30 SGB VIII § 41 i.V.m. § 27 SGB VIII
- „Rund um die Uhr“ betreute Jugendwohnung – §§ 27, 34, 41 SGB VIII § 41 i.V.m. § 27 SGB III
- Trägereigener Wohnraum – §§ 27, 35, SGB VIII § 41 i.V.m. § 27 SGB VIII