Bezirkliche Jugendwohnung
Bezirkliche Jugendwohnung / Ambulante Jugendgruppenbetreuung
§§ 27, 30, 41 SGB VIII
Das Aufnahmeverfahren:
In der Jugendwohnung werden Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren mit individueller Betreuungsintensität betreut. Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27,30,41 SGB VIII. Die Bewilligung der Hilfe erfolgt durch den zuständigen ASD. Selbstverständlich entscheidet sich jeder Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig für den Einzug in die Jugendwohnung. Wir erwarten die Akzeptanz unserer Hausordnung.
Das Angebot:
• Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung.
• Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson.
• Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt zusammen und berichtet regelmäßig über den Betreuungsverlauf.
Das Konzept:
• Aufarbeiten von Konflikten mit der Herkunftsfamilie und der eigenen Biographie
• Entwicklung einer eigenen Identität
• Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
• Strukturierung des Alltags und der Freizeit
• Förderung persönlicher Talente, Begabungen und der je eigenen Kompetenzen
• Erlernen gewaltfreier Konfliktlösungsstrategien, Rücksichtnahme und Toleranz
• Vermittlung interkultureller Kompetenz
• Verselbständigung zum autonomen Leben
• Beziehungsarbeit und Beteiligung der Jugendlichen
• Information, Beratung und Begleitung in vielfältigen Bereichen, vor allem bzgl. Schule und Berufsausbildung als auch in Behördenangelegenheiten
• Finanz- und Haushaltsplanung
• Förderung von Netzwerken
Das Betreuerteam:
In der Jugendwohnung bzw. in der Ambulanten Jugendgruppenbetreuung arbeiten pädagogische Fachkräfte mit vielfältigen Erfahrungen, die seit Jahren im Berufsfeld tätig sind. Alle MitarbeiterInnen bilden sich kontinuierlich weiter
Standorte:
Niedergeorgswerder Deich
Bandwirkerstraße
Weitere Informationen:
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§§ 27, 31 SGB VIII
Zielgruppe:
Familien und Alleinerziehende, die in ihrer aktuellen Lebenssituation bei der selbständigen Bewältigung ihres Alltags und einer dem Wohl des Kindes entsprechenden Versorgung und Erziehung Hilfe und Unterstützung benötigen, um den an sie gestellten Anforderungen ausreichend gerecht zu werden.
Familien und Alleinerziehende mit Migrationshintergrund, die einen erhöhten Hilfebedarf bezüglich ihres Erziehungsverhaltens und ihrer sozialen Integration haben
Angebotsziele (SPFH):
- Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder
- Stärkung von Kompetenzen der Eltern
- Entwicklung, von Unterstützungsnetzwerken für die Familien
- Stabilisierung der familiären psychosozialen Situation
- Integration in das soziale und kulturelle Umfeld
- Klärung von Beziehungen und Rollen
- Förderung der Kinder im schulischen und emotionalen Bereich
- Unterstützung zur Regelung finanzieller Angelegenheiten; Schuldenregulierung
Dieses Angebot bieten wir an all unseren Standorten an!