Jugendwohnungen
Jugendwohnungen § 27, 35, 41 SGB VIII Die Jugendwohnungen: „Trägereigener Wohnraum“ Das Familien- und Jugendhilfeteam stellt den jungen Menschen Wohnraum inklusive einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung bereit. Die Erarbeitung eines konstruktiven Lebensentwurfs inklusive einer schulischen und beruflichen Perspektive ist ein wichtiger Teil der Arbeit. Das Angebot: Der Träger stellt eigenen bedarfsorientierten Wohnraum mit komplett eingerichteten Zimmern zur Verfügung. Die Möblierung und Ausstattung mit allen notwendigen Geräten ist jugendgerecht ausgewählt. Jede(r) Jugendliche(r) und junge Volljährige hat eine feste Bezugs- und Vertrauensperson. Qualität und Intensität der Arbeit werden nach den Bedürfnissen und Erfordernissen individuell gestaltet. Das Betreuerteam arbeitet mit den Sorgeberechtigten und dem Jugendamt…